Inhaltsverzeichnis:
- Zwei Fahrer unter Drogeneinfluss
- Geklautes Fahrrad und ungültige Fahrerlaubnisse
- Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
- Lebensmittel ohne Einhaltung der Kühlkette
Zwei Fahrer unter Drogeneinfluss
Während der Kontrolle wurden zwei Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln entdeckt. Die durchgeführten Drogentests verliefen positiv, woraufhin Blutentnahmen angeordnet wurden. Beide Fahrer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen. Zusätzlich fiel ein weiterer Fahrer durch Alkoholgeruch auf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,64 Promille, was rechtliche Konsequenzen nach sich zog.
Geklautes Fahrrad und ungültige Fahrerlaubnisse
Besonders auffällig war ein Fahrer, der ein gestohlenes Fahrrad im Auto transportierte. Dank der Kontrolle konnte ein Fahrraddiebstahl aufgeklärt werden. Nach der Sicherstellung des Fahrrads wurde auch die Wohnung des Täters durchsucht. Zudem wurden zwei Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt. In einem Fall bestand ein rechtskräftiges Fahrverbot. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge müssen nun mit einer Anzeige rechnen, da sie die Nutzung ihrer Fahrzeuge ermöglichten.
Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Insgesamt fünf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz wurden festgestellt. Dazu gehörten unerlaubte Arbeitsaufnahmen, abgelaufene Ausweispapiere und illegale Einreisen in den Schengenraum ohne Visum. Diese Verstöße unterstreichen die Bedeutung gründlicher Kontrollen, nicht nur im Bereich der Verkehrssicherheit, sondern auch hinsichtlich rechtlicher Vorgaben.
Lebensmittel ohne Einhaltung der Kühlkette
Ein weiterer Fall betraf einen Imbissbetreiber, der mit seinem Privatfahrzeug mehrere Kilogramm verderblicher Lebensmittel transportierte. Die Kühlkette war unterbrochen, und die Ware bereits angetaut. Dies stellte einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz dar, und die Lebensmittel wurden zur Vernichtung freigegeben. Solche Vorkommnisse gefährden nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Gesundheit der Konsumenten.
Quelle: www.milekcorp.com/de, nn.de