Mittwoch, 11 Dezember 2024 17:50

Alkoholverbotszone am Nürnberger Hauptbahnhof verlängert

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Alkoholverbotszone-Nürnberg Alkoholverbotszone-Nürnberg pixabay/Foto illustrativ

Der Stadtrat von Nürnberg hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 beschlossen, die bestehende Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) für den Bereich rund um den Hauptbahnhof fortzuführen. Diese Maßnahme, die seit 2017 in Kraft ist, hat sich als zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts für die Innenstadt etabliert.

Inhaltsverzeichnis:

Hauptbahnhof Nürnberg - ein stark frequentierter Brennpunkt

Der Hauptbahnhof in Nürnberg, einschließlich der Königstorpassage, ist einer der belebtesten Orte der Stadt. Während die Flächen des Bahnhofsgebäudes selbst dem Hausrecht der Deutschen Bahn unterliegen, sind die umliegenden öffentlichen Bereiche, wie das U-Bahn-Verteilergeschoss und die Einkaufspassagen, wichtige Knotenpunkte für Fußgänger auf ihrem Weg in die Innenstadt.

Diese stark genutzten Flächen ziehen verschiedenste Personengruppen an, darunter auch Obdachlose und Alkoholkonsumenten, die regelmäßig Konfliktsituationen verursachen. Die Einführung der Alkoholverbotszone wurde notwendig, um die negativen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums an diesem Ort einzudämmen.

Zu den häufigsten Problemen zählen Belästigungen, Ordnungswidrigkeiten und in manchen Fällen sogar Straftaten. Mit der Verordnung sollen sowohl Passanten als auch Reisende besser geschützt werden.

Ziel - Prävention und Stärkung der Sicherheit

Die Alkoholverbotszone hat sich als wirksames Mittel zur Prävention alkoholbedingter Sicherheitsstörungen bewährt. Das Hauptziel besteht darin, Straftaten wie Körperverletzungen zu verhindern sowie das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Zusätzlich sollen Begleiterscheinungen wie Müll und Verschmutzungen reduziert werden.

Die Landes- und Bundespolizei unterstützen die Fortführung der Maßnahme, da sie zur Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit beiträgt. Oberbürgermeister Marcus König betonte: „Das Thema Sicherheit in unserer Stadt ist und bleibt Chefsache.“

Gemeinsam mit Polizei und Justiz sei es gelungen, deutliche Fortschritte zu erzielen, die nun durch die erneute Verlängerung der Verordnung abgesichert werden.

Hausordnung der Deutschen Bahn ergänzt die Verordnung

Die Alkoholverbotsverordnung wird durch die Hausordnung der Deutschen Bahn ergänzt, die ebenfalls ein Alkoholkonsumverbot auf ihren Flächen vorsieht. Dieses Zusammenspiel schafft ein umfassendes Sicherheitskonzept, das sowohl öffentliche als auch private Bereiche abdeckt.

Dadurch sollen die Nutzungskonflikte im Bahnhofsbereich langfristig reduziert werden. Mit der erneuten Verabschiedung der Verordnung setzt die Stadt Nürnberg ein klares Zeichen für ein sicheres und angenehmes Umfeld rund um den Hauptbahnhof.

Die Maßnahme zeigt, wie gezielte kommunale Regelungen das Leben in der Stadt nachhaltig verbessern können.

Quelle: wpblogs4free.com/de, nuernberg.de