Montag, 20 Mai 2024 15:40

Polizeieinsatz in Nürnberg nach Schussabgabe in Hasenbuck

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Polizei - Nürnberg Polizei - Nürnberg fot: pixabay

Am vergangenen Freitag kam es im Nürnberger Stadtteil Hasenbuck zu einem aufsehenerregenden Polizeieinsatz. Ein 33 - Mann löste gegen 13:30 Uhr einen Alarm aus, nachdem er während eines Streits einen Schuss aus einer Schreckschusspistole in die Luft abfeuerte. Die Ingolstädter Straße wurde zum Schauplatz einer dramatischen Auseinandersetzung zwischen ihm und einem 32 - jährigen Mann, verursacht durch vorherige Meinungsverschiedenheiten.

Vorfall und polizeiliche Reaktion

Laut Zeugenaussagen trafen die beiden Männer aufeinander und gerieten schnell in Streit. Der 33 - Jährige zog daraufhin eine Schreckschusspistole und feuerte einen Schuss ab. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte umgehend die Polizei. Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Nürnberg - Süd nahmen den Schützen vorläufig fest und stellten die Waffe sowie weitere bei ihm gefundene Schreckschusspistolen und Munition sicher. Unterstützung erhielten die Beamten durch das USK Mittelfranken und einen Diensthundeführer.

Durchsuchung und Funde

Aufgrund des Verdachts, dass der 33 - Jährige über weitere Waffen verfügen könnte, ordnete ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürnberg eine Durchsuchung seiner Wohnung an. Bei dieser Aktion entdeckten die Beamten neben weiteren Schreckschusspistolen auch nicht gekennzeichnetes Feuerwerk. Es stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige im Besitz eines gültigen Waffenscheins war, welcher ihn zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigte.

Die Polizei hat die gefundenen Waffen und das Feuerwerk sichergestellt und arbeitet eng mit dem Ordnungsamt der Stadt Nürnberg zusammen, um weitere Risiken zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der 33 - jährige Mann muss sich nun strafrechtlich unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung verantworten. Dieser Vorfall wirft erneut Fragen zur Waffenkontrolle und Sicherheitspolitik in städtischen Gebieten auf, die in Zukunft dringend adressiert werden müssen.

Quelle: BILD