Montag, 17 Februar 2025 20:40

Pfleger wegen Misshandlung von Pflegeheimbewohnerinnen verurteilt

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Pflegeheimbewohnerinnen-Misshandlung Pflegeheimbewohnerinnen-Misshandlung pixabay/Foto illustrativ

Ein 44-jähriger Pfleger wurde wegen der Misshandlung zweier Bewohnerinnen eines Pflegeheims vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zudem erhielt er ein dreijähriges Berufsverbot. Der Angeklagte räumte die Taten am letzten Prozesstag ein, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Inhaltsverzeichnis:

Misshandlungen zwischen 2020 und 2022 nachgewiesen

Der Pfleger war zwischen Februar 2020 und Mai 2022 in der Pflegeeinrichtung tätig. Während dieser Zeit verübte er mehrere Gewalttaten gegen pflegebedürftige Bewohnerinnen.

Eine der Betroffenen erlitt Verletzungen am Gehörgang und ein beschädigtes Trommelfell, nachdem der Pfleger ihr ein Wattestäbchen tief ins Ohr eingeführt hatte. Eine weitere Bewohnerin wurde Opfer eines gewaltsamen Vorfalls, als der Angeklagte ihr eine Schnabeltasse mit Gewalt in den Mund führte.

Ein dritter Fall betraf eine pflegebedürftige Frau, bei der der Täter beim Wechsel des Katheters die Windeleinlage ruckartig nach oben zog, was starke Schmerzen verursachte. Neben den physischen Übergriffen filmte der Pfleger einen hilflosen Bewohner in einer demütigenden Situation und machte sich so zusätzlich strafbar.

Gericht verhängt Bewährungsstrafe und Berufsverbot

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung und der Anfertigung eines ehrenrührigen Videos. Neben der Bewährungsstrafe und dem Berufsverbot wurde ihm eine gemeinnützige Arbeit von 100 Stunden auferlegt. Zusätzlich empfahl das Gericht eine therapeutische Maßnahme während der Dauer des Berufsverbots.

In seiner Aussage gab der 44-Jährige an, während der Corona-Pandemie überfordert gewesen zu sein. Diese Erklärung hatte jedoch keinen Einfluss auf das Urteil, da das Gericht die Taten als schwerwiegend einstufte. Das Urteil ist rechtskräftig, sodass der Täter keine Möglichkeit mehr hat, dagegen Berufung einzulegen.

Quelle: www.milekcorp.com/de/, infranken.de