Inhaltsverzeichnis:
- Sparkasse Nürnberg und Prämiensparverträge
- Urteil des Bundesgerichtshofs
- Rolle der Verbraucherzentrale und Sammelklage
- Reaktion der Sparkasse Nürnberg
Sparkasse Nürnberg und Prämiensparverträge
Die Sparkasse Nürnberg hatte seit den 1990er-Jahren langfristige Verträge mit variabler Verzinsung abgeschlossen. Ab dem dritten Jahr erhielten Kunden zusätzlich eine gestaffelte Prämie. Im Jahr 2019 begann die Sparkasse, zahlreiche Verträge mit Hinweis auf die Niedrigzinsphase zu kündigen.
- Unwirksame Zinsanpassungsklauseln
- Berechnung anhand von Zinssätzen der Deutschen Bundesbank
- Kündigungsrechte der Sparkasse
- Laufzeiten bis zu 99 Jahren
- Verjährung von Zinsforderungen
Die Verbraucherzentrale machte geltend, dass viele Kunden dadurch erhebliche Zinsverluste erlitten hätten.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Der BGH erklärte die verwendeten Zinsanpassungsklauseln der Sparkasse für unwirksam. Als Referenzwerte sollen die in Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze oder Umlaufrenditen mit einer Laufzeit von rund 15 Jahren gelten. Die Richter empfehlen die sogenannte Verhältnismethode zur Nachberechnung. Dadurch könnten die Ansprüche auf Nachzahlungen steigen.
Außerdem stellte das Gericht fest:
- Die Sparkasse darf Verträge auch dann kündigen, wenn Kunden durch ihr Verhalten den neuen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben.
- Bei Verträgen mit 99 Jahren Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch die Sparkasse ausgeschlossen.
- Nachforderungen von Zinsen verjähren grundsätzlich erst nach Ende des Vertrags.
Damit haben Kunden die Möglichkeit, auch für viele Jahre rückwirkend Ansprüche geltend zu machen.
Rolle der Verbraucherzentrale und Sammelklage
Die Verbraucherzentrale hatte die Klage gebündelt und etwa 3000 Kunden unterstützt. Nur diese Teilnehmer der Sammelklage können nun Zinsnachzahlungen verlangen. Für alle anderen sind die Forderungen verjährt.
Sebastian Reiling, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband, wies darauf hin, dass durch das BGH-Urteil die Zinsansprüche im Vergleich zur Vorinstanz deutlich gestiegen seien. Bei vielen Kunden gehe es um vierstellige Beträge. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Sparkasse Nürnberg die Forderungen begleichen wird.
Reaktion der Sparkasse Nürnberg
Die Sparkasse sieht das Urteil nicht als Niederlage. Nach ihrer Einschätzung bestätigt das Urteil in vielen Punkten die eigene Rechtsauffassung. In einer Stellungnahme betonte die Bank, dass sich für Sparer im Ergebnis kaum etwas ändere. Dennoch bleibt für die betroffenen Kunden die Aussicht auf Nachzahlungen bestehen.
Ein vergleichbarer Fall hatte sich bereits bei der Sparkasse Köln-Bonn gezeigt, wo Kunden Rückzahlungen wegen unzulässig erhöhter Kontogebühren erhielten. Damit reiht sich das Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg in eine Serie von gerichtlichen Auseinandersetzungen um Bankverträge ein.
Quelle: INFRANKEN, www.24edu.info/de