Inhaltsverzeichnis:
- Auseinandersetzung mit Polizei endet mit Festnahme
- Anklage und Berufungsverfahren vor dem Landgericht
- Diskussion um Videobeweis und polizeiliches Vorgehen
- Urteil und öffentliche Reaktionen
Auseinandersetzung mit Polizei endet mit Festnahme
Nach Darstellung von Tahira eskalierte die Lage, als ihr Verlobter mit einem abgebrochenen Flaschenhals der Polizei gegenüberstand. Eine Streife sei mit gezogener Waffe erschienen, eine weitere mit einem Elektroschocker. Tahira gelang es eigenen Angaben zufolge, ihrem Verlobten die Waffe aus der Hand zu nehmen, bevor dieser davonlief.
Anschließend habe sie erneut das Gespräch mit einem der Beamten gesucht, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Dieser deutete das Verhalten jedoch als Eingriff in die Maßnahme. Ohne Vorwarnung sei Tahira daraufhin zu Boden gebracht und im Bauchlage fixiert worden. Während dieser Fixierung, so die Aussage, habe ein Beamter sie ins Gesicht geschlagen. Trotz Hinweis auf ihre Asthmaerkrankung sei sie zunächst weiter auf dem Boden gehalten worden. Erst später sei sie aufgesetzt worden.
Anklage und Berufungsverfahren vor dem Landgericht
Im Januar 2024 wurde Tahira in erster Instanz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Körperverletzung verurteilt. Das Amtsgericht Nürnberg verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe als Auflage verhängt. Die Verteidigung, vertreten durch Gero Loyens, legte Berufung ein.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ging es insbesondere um die Darstellung der angeblichen Fußtritte. Der betreffende Polizist berichtete, er sei während der Fixierung mehrmals am Kopf getroffen worden. Schmerzen im Kiefer und an der Schläfe hätten ihn mehrere Tage lang beeinträchtigt. Ein Arztbesuch erfolgte nicht. Fotomaterial zeigte keine sichtbaren Verletzungen, Zeugen für die Tritte gab es ebenfalls nicht.
Diskussion um Videobeweis und polizeiliches Vorgehen
Ein möglicher Beweis, der zur Aufklärung hätte beitragen können, war ein Video, das von einem Freund Tahiras aufgenommen worden sein soll. Laut Aussage wurde ihm jedoch das Handy von Polizisten abgenommen und das Video gelöscht – einschließlich der Wiederherstellungsdaten. Der Zeuge schilderte das Verhalten der Einsatzkräfte als sehr aggressiv.
Verteidiger Loyens hinterfragte nicht nur die biomechanische Möglichkeit der Tritte bei der beschriebenen Fixierhaltung, sondern auch die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Eingriffs. Wäre dieser unzulässig gewesen, hätte das Verhalten seiner Mandantin keine strafrechtliche Relevanz gehabt.
Urteil und öffentliche Reaktionen
Das Landgericht glaubte der Darstellung des Polizisten und verurteilte Tahira zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, erneut auf Bewährung. Die Kammer hielt es für plausibel, dass sie trotz Fixierung in der Lage war, den Kopf des Beamten mit der Ferse zu treffen. Ein Freispruch wurde abgelehnt.
Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus:
Die Verteidigung zeigte sich enttäuscht über das Urteil und bezeichnete die Begründung als oberflächlich.
Die Organisation B.U.D. Bayern kritisierte das Verfahren deutlich. Sie bemängelte, dass sich das Urteil fast ausschließlich auf die Aussage eines Beamten stützte, der sich einer Nachstellung verweigerte.
Die Revision der Verteidigung wurde Ende Februar 2025 abgelehnt.
Der Fall zeigt, wie stark Gerichte auf Aussagen von Polizeikräften vertrauen, auch wenn objektive Beweise oder unabhängige Zeugenaussagen fehlen. Die Auseinandersetzung wird weiterhin öffentlich diskutiert.
Quelle: Nordbayern, webrivaig.com/de